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20.06.2011 - BÜRSTADT/FRANKFURT
Von Ulrike van Weelden
VERKEHR Regionalversammlung stimmt Ausbau B 47 zu / Flächenausgleich problematisch
Die Regionalversammlung Südhessen hat dem vierspurigen Ausbau der B 47 zwischen Bürstadt-Ost und Lorsch auf einer Strecke von zirka drei Kilometern mit großer Mehrheit zugestimmt. Das Planfeststellungsverfahren stand an erster Stelle auf der Tagesordnung des Gremiums, das am 17. Juni im Römer, dem Stadtverordnetensitzungssaal im Frankfurter Rathaus, tagte. Mit diesem Beschluss „ist die entscheidende Hürde genommen“, bewertet Matthias Wilkes (CDU) das Abstimmungsergebnis. Der Landrat des Kreises Bergstraße macht im Gespräch mit dieser Zeitung deutlich, dass somit die Abweichung vom Regionalplan Südhessen (RPS 2000) genehmigt ist.
Ein Änderungsantrag der Grünen, eine dreistreifige Ausbauvariante in die Gesamtabwägung miteinzubeziehen, fand keine Unterstützung bei den Fraktionen von CDU, SPD und FDP. Den zu hohen Flächenverbrauch kritisieren die Grünen. Insbesondere betonen sie bei ihrer Argumentation, dass bei einer dreistreifigen Lösung die Notwendigkeit des parallel zur Ausbaustrecke verlaufenden, neu anzulegenden Wirtschaftsweges entfallen würde.
In der Tat bereiten die Ausgleichsflächen für den Straßenerweiterungsbau Kopfschmerzen. So heißt es in dem Abwägungsbericht: „Nordöstlich von Bürstadt/Riedrode sieht die Ausgleichsmaßnahme eine zirka 7,6 Hektar große Waldneuanlage im Anschluss an einen bestehenden Wald vor.“ Bei diesem Gelände handelt es sich um eine hochwertige Ackerfläche, die im Rahmen der Fruchtfolge auch für den Feldgemüseanbau verwendet wird. Im Landwirtschaftlichen Fachplan Südhessen (LFS) ist die Fläche in die Kategorie 1a (höchste Stufe) eingeordnet. In seiner Rede in der Regionalversammlung plädierte Wilkes: „Der Ausbau darf nicht zulasten der Landwirtschaft gehen.“
Diesen Zielkonflikt, Ausgleichsmaßnahme in einem „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, sieht auch das Regierungspräsidium Darmstadt als Landesplanungsbehörde. „Eine Begründung, warum die Waldneuanlage zwingend auf dieser Fläche durchgeführt werden soll, ist aus den vorliegenden Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens nicht erkennbar. Die Inanspruchnahme dieser Fläche läuft der planerischen Konzeption der regionalplanerischen Nutzungszuordnung zuwider“, heißt es in der Stellungnahme. Der Regionalplan Südhessen legt deshalb nordöstlich von Bürstadt/Bobstadt ein „Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft“ fest, das sich als Alternative für eine Waldneuanlage anbieten würde.
Das macht Sinn. Denn in der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juni wurde einhellig der Idee eines Ökosparbuches zugestimmt. In den vorbereitenden Ausschusssitzungen wurde nämlich genau hierzu die Chance wegen des laufenden Flurbereinigungsverfahrens erkannt.
Nicht Gegenstand der Sitzung im Frankfurter Römer waren die Einwendungen der Stadt Bürstadt zu diesem Vorhaben. Insbesondere der Gefahrenschwerpunkt bei der Aus- und Auffahrt am „Ohr“ - von Riedrode kommend, auf die Nibelungenstraße abbiegen, beziehungsweise aus Bürstadt kommend, von der Nibelungenstraße links nach Riedrode abbiegen - wird nicht vom Regionalplan entschieden, sondern vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Bensheim. Ebenfalls kritisiert - neben den verschiedenen weiteren Punkten - die Stadt Bürstadt die bisherigen Vorschläge zum Lärmschutz. Die Überlegungen zu Länge und Höhe der Lärmschutzwand hatte Arno Krämer vom ASV in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung in Riedrode am 17. März erläutert.
„Der Kreisausschuss hat sich die Einwendungen der Stadt Bürstadt zu eigen gemacht und diese an das Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet“, stärkt Wilkes die Argumentation der Bürstädter. „Wir sehen den Wunsch nach Kreisellösung und besserem Lärmschutz genauso.“
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